Fischer-Plate, HalverHertwig Härtetechnik, LüdenscheidVerena Schlüchting, KierspeDres. med. Mitra und Uwe Schäffer, LüdenscheidJutta Schmidt, WiesbadenC:\Bendt, KierspeErnst Winter & Sohn, MeinerzhagenFreie Wählergemeinschaft KierspeMartin Fastenrath, HalverWingolf, GießenWappen der Familie Schröder, Kierspe

Das Logo

Das Unternehmenslogo ist Teil des visuellen Erscheinungsbildes (Corporate Design, Corporate Identity) eines Unternehmens.

Der Begriff Logo (griechisch Logos: das Wort) bezeichnete früher nur Schriftzüge. Heute schließt er oft auch Symbole (= Unternehmenszeichen) mit ein, die dann Signet heißen.

Gestaltung

Ein Unternehmenslogo kann aus einem oder mehreren Buchstaben, einem Bild oder auch aus einer Kombination dieser Elemente bestehen. Es sollte prägnant und wiedererkennbar sein und als Identifikationsmerkmal für das gesamte Unternehmen stehen:

Rechtlicher Hintergrund

Neben dem Unternehmenslogo gibt es noch die markenrechtliche Bezeichnung Marke.

Im Zusammenhang mit einem Logo wird die Marke als Wortmarke spezifiziert. Handelt es sich um eine Kombination aus Bild- und Schriftzeichen, so spricht man von einer Wort-Bild-Marke; besteht das Unternehmenszeichen nur aus Bildzeichen, ist es eine Bildmarke. Ein Unternehmenszeichen kann rechtlich aber erst durch die Anmeldung beim Patent- und Markenamt zu einer Marke werden.

Gestaltungsregeln

Im Allgemeinen werden folgende 5 Grundsätze berücksichtigt.

1. Verständlichkeit

Das Logo kann die Bedeutung des Namens unterstreichen oder auf die Tätigkeit des Unternehmens hinweisen. Das kann durch ein grafisches Symbol und/oder die Auswahl einer passenden Schrift geschehen. Wird ein Unternehmensname und/oder ein Markenname mit einem grafischen Zeichen (Icon) kombiniert, spricht man von einer Wort-Bild-Marke.

2. Unverwechselbarkeit

Ein Logo transportiert das Unternehmens-Image. Wenn es bereits von anderen Assoziationen besetzt ist, dann wird es umso schwieriger eine eigene Identität oder ein Unternehmensprofil zu etablieren. Solcherart läuft man Gefahr übersehen oder verwechselt zu werden. Aus unzureichender Unverwechselbarkeit können auch rechtliche Probleme erwachsen.

3. Einprägsamkeit

Hier sollte die Formel KISS gelten: „Keep It Short (and) Simple“ − was einfach ist, ist einfach zu merken. Erfolgreiche Unternehmens-Zeichen wie die von Audi, Opel, VW, Nike oder Apple sind so einfach, daß sie fast jeder auswendig nachzeichnen kann.

4. Reproduzierbarkeit

Farbenfrohe Logos sind technisch kein Problem, es gibt jedoch Ausnahmen und für die muß ein gutes Unternehmens-Logo gerüstet sein. Es muß vor allem auf Logolabels von Produkten gut erkennbar sein, aber auch als Fax, als Stempel, aus der Entfernung, auf einem T-Shirt gestickt oder auf dem Werbekugelschreiber noch gut aussehen. Das Unternehmens-Logo ist das Hinweisschild zu einem Unternehmen und keine bunte Illustration.

Gute Logos genügen höchsten Anforderungen und sind in einer Breite von 20 Millimetern oder kleiner noch deutlich erkenn- und lesbar. Damit ein Logo allen diesen Anforderungen gerecht wird bedarf es vieler Kompromisse, wie beispielsweise Abkürzungen und Reduktion auf ein Optimum. Der von Kreativen gern und viel zitierte Spruch „Weniger ist mehr“ trifft hier recht genau zu.

5. Anforderungen

Ein Logo enthält Hauptelemente und Nebenelemente. Hauptelemente sind der Unternehmensname und die angebotene Leistung, oder das angebotene Produkt. Gegebenenfalls verzichtbare Nebenelemente sind grafische Elemente, ein Slogan, oder eine Identitätsaussage.

Ein Unternehmen, das erst bekannt werden will, wird auch im Logo zumindest auf den Unternehmensnamen und das angebotene Produkt oder die angebotene Leistung Bezug nehmen müssen. Für die Wiedererkennbarkeit kann das Unternehmenslogo beispielsweise auf Logolabels mit einer Adresse oder Webseite erweitert werden.

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